2BFSPT
Zweijährige Berufsfachschule Sozialpflege in Teilzeitform
Schwerpunkt: Alltagsbetreuung
Ausbildungsziel und Dauer
Die Ausbildung an der Berufsfachschule für Sozialpflege in Teilzeitform soll Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in dem Bereich der Alltagsbetreuung vermitteln. Insbe-sondere werden haushaltsnahe und pflege- nahe Kompetenzen geschult, um eine qualifizierte Alltagsbegleitung pflege- und betreuungsbedürftiger Menschen aller Altersgruppen unter Anleitung einer Fachkraft zu gewährleisten.
Die Ausbildung dauert zwei Schuljahre.
Aufnahmevoraussetzungen
- mit und ohne Hauptschulabschluss
- Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse
- ärztliche Eignungsbescheinigung,
- Ausbildungsvertrag mit einer Einrichtung die die ausbildungsrelevanten Bereiche anbietet (z. B. Alten-/Behindertenheim, Krankenhaus, ambulanter Pflegedienst)
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Tel. 07940 939040
Abschluss
Mit erfolgreicher Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung
staatlich anerkannter Alltagsbetreuer/staatlich anerkannte Alltagsbetreuerin erworben.
Schüler/-innen ohne Hauptschulabschluss erwerben diesen mit der bestandenen Abschlussprüfung.
Gliederung und Inhalt
Der theoretische Unterricht findet an der Berufsfachschule statt.
Die praktische Ausbildung erfolgt in den genannten Einrichtungen (siehe Aufnahmevoraussetzungen).
Die Schule und der Ausbildungsbetrieb arbeiten eng zusammen.
Stundentafel
Pflichtbereich | 1. Jahr | 2. Jahr |
Religionslehre | 2 | 2 |
Deutsch | 2 | 2 |
Mathematik/ Fachrechnen |
2 | 2 |
Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen | 2 | 2 |
Alltagsassistenz 3 Stunden Theorie 4 Stunden Praxis |
7 | 7 |
Wahlpflichtbereich | 1 | 1 |
Gesamtstunden | 12 | 12 |
Wahlbereich | 3 | 3 |
Praktische Ausbildung | ||
Gesamtstunden | 800 | 800 |
Der erfolgreiche Abschluss der Berufsfachschule für Sozialpflege in Teilzeit beinhaltet die Erfüllung der Berufsschulpflicht, sofern kein Ausbildungsverhältnis eingegangen wird.
Kosten
Für den Schulbesuch wird kein Schulgeld erhoben. Die Lernmittelfreiheit wird im üblichen Rahmen gewährt.
Wege nach der 2BFSPT
- Berufliche Tätigkeit im Berufsbild des Alltagsbetreuers/der Alltagsbetreuerin
- Besuch der Berufsfachschule für Altenpflegehilfe mit Ausbildungsziel
staatlich anerkannter Altenpflegehelfer/
staatlich anerkannte Altenpflegehelferin - Nach der Ausbildung zum Altenpflegehelfer/-helferin kann die Berufsfachschule für Pflege mit Ausbildungsziel Pflegefachfrau / Pflegefachmann besucht werden
- Weitere Qualifikationen für die der Hauptschulabschluss Voraussetzung ist